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DEFZulBVIn Kraft

FZulBV – Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes

Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes

Ausfertigung: 2020-01-30BGBl I 2020, 118, 1954Original ansehen

FZulBV – Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.01.2020. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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