Zurück zu Gesetzen
DEPublGIn Kraft

PublG – Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen

Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen

Ausfertigung: 1969-08-15BGBl I 1969, 1189Original ansehen

PublG – Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.08.1969. Der Text hat 25 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt