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PublG – Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
PublG – Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.08.1969. Der Text hat 25 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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