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DETHAKredGIn Kraft
THAKredG – Gesetz zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt
Gesetz zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt
THAKredG – Gesetz zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.07.1992. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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