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DETHAKredGIn Kraft

THAKredG – Gesetz zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt

Gesetz zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt

Ausfertigung: 1992-07-03BGBl I 1992, 1190Original ansehen

THAKredG – Gesetz zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.07.1992. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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