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DEBewG§39DV 2In Kraft
BewG§39DV 2 – Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
BewG§39DV 2 – Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.11.1967. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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