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DEBewG§39DV 3In Kraft
BewG§39DV 3 – Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
BewG§39DV 3 – Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.12.1967. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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