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AuslZustV – Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland

Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland

Ausfertigung: 1991-05-28BGBl I 1991, 1204Original ansehen

AuslZustV – Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.05.1991. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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