StÄndG 1969 – Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften
Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften
StÄndG 1969 – Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.08.1969. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 6 — Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, dass der Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus seine eigenen Regeln (Satzungen) nicht einfach ändern darf. Wenn er etwas ändern will, muss das Bundeswirtschaftsministerium zustimmen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft den Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Ein Beispiel
Der Verband möchte eine neue Regel einführen, die besagt, wie Fördergelder verteilt werden. Bevor diese Regel gilt, muss das Wirtschaftsministerium zustimmen.
Begriffe
- Rationalisierungsverband:
- Eine Organisation, die den Steinkohlenbergbau effizienter machen soll, zum Beispiel durch bessere Arbeitsweisen oder Kostensenkung.
- Satzungen:
- Die internen Regeln eines Verbandes, die festlegen, wie er funktioniert und welche Aufgaben er hat.
- Zustimmung:
- Hier bedeutet es, dass eine Behörde (das Ministerium) eine Änderung offiziell erlauben muss.
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