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AuslInvG – Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft

Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft

Ausfertigung: 1969-08-18BGBl I 1969, 1211, 1214Original ansehen

AuslInvG – Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.08.1969. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 9 — Anwendung im Land Berlin

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass das Gesetz zu Steuern bei Auslandsinvestitionen auch in Berlin gilt. Es verweist auf eine ältere Regel, die bestimmt, wie Gesetze in Berlin übernommen werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle, die in Berlin mit Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft zu tun haben.

Begriffe

Maßgabe:
Das bedeutet, dass etwas nach bestimmten Regeln oder Vorgaben gilt.
Drittes Überleitungsgesetz:
Ein älteres Gesetz, das regelt, wie Bundesgesetze in Berlin angewendet werden.
Bundesgesetzblatt:
Ein amtliches Veröffentlichungsblatt, in dem Gesetze und Verordnungen bekannt gemacht werden.
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