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BeArbThG – Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten

Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten

Ausfertigung: 1976-05-25BGBl I 1976, 1246Original ansehen

BeArbThG – Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.05.1976. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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