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BeArbThG – Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten
Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten
BeArbThG – Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.05.1976. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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