TransparenzG – Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle
Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle
TransparenzG – Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.01.2017. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 7 — Bericht der Bundesregierung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Die Bundesregierung muss jedes Jahr bis zum 30. November einen Bericht an den Bundestag schicken. Darin steht, was sie über die Kosten für das Abschalten und den Abbau von Atomkraftwerken sowie die Lagerung von Atommüll erfahren hat. Sie muss dabei abwägen, was die Öffentlichkeit wissen darf und was die Rechte der Betreiber schützt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und die Betreiber von Atomkraftwerken.
Ein Beispiel
Im November 2023 schickt die Regierung einen Bericht an den Bundestag. Darin steht, wie viel Geld voraussichtlich für den Rückbau des Atomkraftwerks Isar 2 benötigt wird und welche Informationen dazu veröffentlicht werden dürfen.
Begriffe
- Bundesregierung:
- Die Regierung von Deutschland, bestehend aus der Kanzlerin oder dem Kanzler und den Ministerinnen und Ministern.
- parlamentarisches und öffentliches Informationsinteresse:
- Das Recht von Bundestag und Öffentlichkeit, wichtige Informationen zu erfahren.
- Betreiber:
- Firmen, die Atomkraftwerke besitzen und betreiben.
Diskussion
Wird geladen…
