Zurück zu Gesetzen
DEFinÄndG 1967In Kraft
FinÄndG 1967 – Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil
Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil
FinÄndG 1967 – Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.12.1967. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
