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DEWZG§4VNMBekIn Kraft

WZG§4VNMBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1985-06-21BGBl I 1985, 1265Original ansehen

WZG§4VNMBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.06.1985. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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