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InVorG – Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz

Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz

Ausfertigung: 1992-07-14BGBl I 1992, 1257, 1268 (1993 I 1811)Original ansehen

InVorG – Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.07.1992. Der Text hat 31 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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