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DEDienstRÄndG 2In Kraft
DienstRÄndG 2 – Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten)
Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten)
DienstRÄndG 2 – Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.07.1979. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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