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DEDienstRÄndG 2In Kraft

DienstRÄndG 2 – Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten)

Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten)

Ausfertigung: 1979-07-30BGBl I 1979, 1301Original ansehen

DienstRÄndG 2 – Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.07.1979. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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