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GrÄndStVtr BB/ST 2024 – Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Ausfertigung: 2025-01-21BGBl. I 2025, Nr. 19, 3Original ansehen

GrÄndStVtr BB/ST 2024 – Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.01.2025. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel regelt, was mit öffentlichem Eigentum passiert, wenn ein Stück Land von einem Bundesland an ein anderes abgegeben wird. Alle Rechte, Schulden und Pflichten gehen automatisch auf das andere Land über. Es gibt kein Geld dafür als Ausgleich.

Wen betrifft das?

Betroffen sind öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden, Landkreise oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts in den Gebieten, die die Landesgrenze wechseln.

Ein Beispiel

Wenn ein Dorf von Brandenburg an Sachsen-Anhalt abgegeben wird, gehen das Rathaus, die Straßen und die Schulden der Gemeinde automatisch an Sachsen-Anhalt über.

Begriffe

Verwaltungsvermögen:
Eigentum, das dem Staat oder öffentlichen Einrichtungen gehört und für Aufgaben wie Schulen, Straßen oder Ämter genutzt wird.
Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden, Landkreise oder Wasserverbände, die bestimmte Aufgaben für den Staat erfüllen.
ohne Entschädigung:
Es wird kein Geld als Ausgleich gezahlt, wenn das Eigentum übergeht.
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