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DEGGArt29Abs6GIn Kraft
GGArt29Abs6G – Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
GGArt29Abs6G – Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.07.1979. Der Text hat 42 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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