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DEGGArt29Abs7GIn Kraft
GGArt29Abs7G – Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes
Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes
GGArt29Abs7G – Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.07.1979. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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