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HfzHvzVStG – Gesetz zur Änderung des Hauptfeststellungszeitraums für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens sowie des Hauptveranlagungszeitraums für die Vermögensteuer

Gesetz zur Änderung des Hauptfeststellungszeitraums für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens sowie des Hauptveranlagungszeitraums für die Vermögensteuer

Ausfertigung: 1991-06-24BGBl I 1991, 1322, 1336Original ansehen

HfzHvzVStG – Gesetz zur Änderung des Hauptfeststellungszeitraums für die wirtschaftlichen Einheiten… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.06.1991. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Verlängerung des Hauptveranlagungszeitraums für die Vermögensteuer

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf verschiebt den nächsten Stichtag für die Berechnung der Vermögensteuer. Normalerweise gibt es feste Zeiträume dafür, aber hier wird der nächste Termin auf den 1. Januar 1993 gelegt. Für das Jahr 1992 wird die Steuer so behandelt, als wäre sie genauso hoch wie 1991.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Unternehmen, die in Deutschland Vermögensteuer zahlen müssen.

Ein Beispiel

Ein Unternehmer hat 1991 Vermögensteuer gezahlt. Für 1992 bekommt er keinen neuen Bescheid. Dann gilt automatisch die gleiche Steuer wie 1991, und er muss sie ohne Erinnerung zahlen.

Begriffe

Hauptveranlagung:
Der offizielle Stichtag, an dem das Vermögen für die Steuerberechnung neu bewertet wird.
Bescheid:
Ein schriftlicher Bescheid vom Finanzamt, in dem steht, wie viel Steuer gezahlt werden muss.
IV. Abschnitt des Vermögensteuergesetzes:
Ein Teil des Gesetzes, in dem steht, wie die Vermögensteuer gezahlt werden muss. Dieser Teil gilt hier weiter.
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