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DENeuGlVIn Kraft
NeuGlV – Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
NeuGlV – Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.11.1984. Der Text hat 104 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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