Zurück zu Gesetzen
DENeuGlVIn Kraft

NeuGlV – Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes

Ausfertigung: 1984-11-12BGBl I 1984, 1342Original ansehen

NeuGlV – Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.11.1984. Der Text hat 104 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt