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DEWZG§35Abs4Bek 1987-05-21In Kraft
WZG§35Abs4Bek 1987-05-21 – Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes
Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes
WZG§35Abs4Bek 1987-05-21 – Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.05.1987. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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