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DEGAPDZVIn Kraft

GAPDZV – Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen

Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen

Ausfertigung: 2022-01-24BGBl I 2022, 139, 2287Original ansehen

GAPDZV – Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.01.2022. Der Text hat 41 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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