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DEGAPDZVIn Kraft
GAPDZV – Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
GAPDZV – Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.01.2022. Der Text hat 41 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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