BergWoZErhV – Verordnung über die Erhebung der Zinsen für Darlehen des Bundes zum Bergarbeiterwohnungsbau
Verordnung über die Erhebung der Zinsen für Darlehen des Bundes zum Bergarbeiterwohnungsbau
BergWoZErhV – Verordnung über die Erhebung der Zinsen für Darlehen des Bundes… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.10.1982. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Sonderregelung für gemischte Förderung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wie Zinsen für bestimmte staatliche Darlehen begrenzt werden. Es geht um Darlehen für Wohnungen, die für Bergarbeiter gebaut wurden. Die Regelung verweist auf eine andere Vorschrift, die festlegt, wie die Zinsen berechnet werden.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Stellen, die staatliche Darlehen für Bergarbeiterwohnungen verwalten.
Ein Beispiel
Eine Behörde verwaltet ein Darlehen für ein Wohnhaus, das mit Bundesgeld für Bergarbeiter gebaut wurde. Sie muss bei der Zinsberechnung eine bestimmte Obergrenze beachten, die sich nicht nach der Miete, sondern nach einer festen Kappungsgrenze richtet.
Begriffe
- darlehnsverwaltende Stelle:
- Eine Behörde oder Einrichtung, die staatliche Kredite (Darlehen) verwaltet und überwacht.
- Verzinsung:
- Die Berechnung von Zinsen für ein Darlehen, also den Preis, den man für geliehenes Geld zahlt.
- Kappungsgrenze:
- Eine festgelegte Obergrenze, die nicht überschritten werden darf – hier für die Höhe der Zinsen.
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