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DEStVZOAusnV 39In Kraft

StVZOAusnV 39 – Neununddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Neununddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Ausfertigung: 1991-06-27BGBl I 1991, 1431Original ansehen

StVZOAusnV 39 – Neununddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.06.1991. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erlaubt bestimmten Fahrzeugen, ohne Fahrtschreiber zu fahren. Normalerweise müssen Fahrzeuge einen Fahrtschreiber haben. Das ist ein Gerät, das Fahrzeit und Geschwindigkeit aufzeichnet. Hier wird eine Ausnahme gemacht.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Fahrer und Halter von bestimmten Kraftfahrzeugen, die sonst einen Fahrtschreiber brauchen würden.

Ein Beispiel

Ein kleines Transportunternehmen in den neuen Bundesländern nutzt einen älteren LKW. Dieser LKW muss nach dieser Regel keinen Fahrtschreiber einbauen.

Begriffe

Fahrtschreiber:
Ein Gerät im Fahrzeug, das Fahrzeiten, Pausen und Geschwindigkeiten aufzeichnet.
Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 20a Satz 2:
Bestimmte Fahrzeuge, die in einer EU-Verordnung genannt sind, meist Lastwagen oder Busse.
Einigungsvertrag:
Ein Vertrag aus dem Jahr 1990, der die Vereinigung von Ost- und Westdeutschland regelte.
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