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DEEuAuskÜbkGIn Kraft

EuAuskÜbkG – Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls

Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls

Ausfertigung: 1974-07-05BGBl I 1974, 1433Original ansehen

EuAuskÜbkG – Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.07.1974. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 11

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass das Gesetz auch in Berlin gilt. Er erklärt, wie Regeln, die nach diesem Gesetz gemacht werden, in Berlin angewendet werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Behörden und Gerichte, die mit ausländischem Recht zu tun haben, sowie das Land Berlin.

Begriffe

Drittes Überleitungsgesetz:
Ein Gesetz, das regelt, wie Bundesgesetze nach der Wiedervereinigung in Berlin gelten.
Rechtsverordnungen:
Regeln, die von der Regierung erlassen werden, ohne dass das Parlament jedes Mal zustimmen muss.
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