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UErgG – Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
UErgG – Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.09.1953. Der Text hat 58 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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