Zurück zu Gesetzen
DEHärteVIn Kraft
HärteV – Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
HärteV – Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.07.1974. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
