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HärteV – Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Ausfertigung: 1974-07-15BGBl I 1974, 1449Original ansehen

HärteV – Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.07.1974. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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