GFG – Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen
Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen
GFG – Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.09.1971. Der Text hat 20 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 9 — Nebentätigkeit
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, ob jemand ein Stipendium für die Promotion oder ein weiteres Studium behalten darf, wenn er oder sie nebenbei arbeitet. Wer viel arbeitet, verliert das Stipendium. Es gibt aber Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten an der Hochschule.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die ein Stipendium nach diesem Gesetz für eine Promotion oder ein weiteres Studium erhalten.
Ein Beispiel
Eine Stipendiatin schreibt ihre Doktorarbeit und jobbt nebenbei 20 Stunden pro Woche in einem Café. Dann darf sie das Stipendium nicht mehr bekommen. Arbeitet sie aber 8 Stunden pro Woche als Tutorin an ihrer Uni, ist das erlaubt.
Begriffe
- Stipendiat:
- Eine Person, die ein Stipendium (Geld für Studium oder Forschung) erhält.
- Promotion:
- Die Arbeit an einer Doktorarbeit, um den Doktortitel zu bekommen.
- wissenschaftliche Mitarbeit:
- Arbeit an Forschungs- oder Lehrprojekten, die mit Wissenschaft zu tun hat.
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