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PharmStV – Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Ausfertigung: 1977-08-03BGBl I 1977, 1479Original ansehen

PharmStV – Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.08.1977. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf verbietet den Verkauf von Lebensmitteln von Tieren, denen bestimmte Stoffe gegeben wurden. Außerdem regelt er, welche Stoffe überhaupt verkauft werden dürfen und wofür sie verwendet werden dürfen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Landwirte, Tierhalter, Hersteller von Tierarzneimitteln und Händler von Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Ein Beispiel

Ein Bauer gibt seinen Kühen ein Medikament, das nicht erlaubt ist. Die Milch dieser Kühe darf dann nicht verkauft werden.

Begriffe

In den Verkehr bringen:
Etwas verkaufen, verschenken oder auf andere Weise weitergeben.
Anlage:
Eine Liste im Gesetz, die bestimmte Stoffe oder Regeln aufzählt.
Pharmakologische Wirkung:
Ein Stoff, der eine Wirkung auf den Körper hat, zum Beispiel ein Medikament.

§ 6

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Regeln für Futtermittel bleiben gültig. Bestimmte Stoffe dürfen als Futtermittel oder Zusätze verkauft oder genutzt werden. Das gilt auch, wenn diese Stoffe eigentlich wie Medikamente wirken könnten.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Hersteller, Händler und Nutzer von Futtermitteln und Futtermittelzusätzen.

Ein Beispiel

Ein Landwirt kauft ein spezielles Futter für seine Hühner, das einen Stoff enthält, der das Wachstum fördert. Dieser Stoff darf als Futtermittelzusatz verwendet werden, obwohl er ähnlich wie ein Medikament wirkt.

Begriffe

Futtermittelrechtliche Vorschriften:
Gesetze und Regeln, die sich mit der Herstellung, dem Verkauf und der Nutzung von Futtermitteln beschäftigen.
Zusatzstoffe zu Futtermitteln:
Stoffe, die dem Futter beigemischt werden, um es haltbarer, nährstoffreicher oder wirksamer zu machen.
In den Verkehr bringen:
Etwas verkaufen, verschenken oder auf andere Weise weitergeben.
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