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DEKeramMstrV 2006In Kraft
KeramMstrV 2006 – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Keramiker-Handwerk
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Keramiker-Handwerk
KeramMstrV 2006 – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.01.2006. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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