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DEPersVEntVIn Kraft
PersVEntV – Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte Personalvertretungsmitglieder
Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte Personalvertretungsmitglieder
PersVEntV – Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.07.1974. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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