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DEBioMatHintVIn Kraft

BioMatHintV – Verordnung über die Hinterlegung von biologischem Material in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren

Verordnung über die Hinterlegung von biologischem Material in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren

Ausfertigung: 2005-01-24BGBl I 2005, 151Original ansehen

BioMatHintV – Verordnung über die Hinterlegung von biologischem Material in Patent- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.01.2005. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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