EUStBV 1993 – Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung
Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung
EUStBV 1993 – Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.08.1992. Der Text hat 19 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, welche Dinge aus dem Ausland ohne Einfuhr-Umsatzsteuer nach Deutschland gebracht werden dürfen. Das gilt nur für bestimmte Gegenstände, die für Bildung, Wissenschaft oder Kultur wichtig sind. Die genaue Liste steht in anderen Vorschriften.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen oder Einrichtungen, die solche Gegenstände aus dem Ausland einführen wollen.
Ein Beispiel
Eine Schule bestellt kostenlos Bücher aus den USA für den Unterricht. Wenn die Bücher auf der Liste der begünstigten Gegenstände stehen, muss keine Einfuhr-Umsatzsteuer gezahlt werden.
Begriffe
- Einfuhrumsatzsteuerfreiheit:
- Dass keine Steuer gezahlt werden muss, wenn etwas aus dem Ausland nach Deutschland gebracht wird.
- unentgeltlich:
- Dass etwas ohne Bezahlung oder Gegenleistung gegeben oder erhalten wird.
- Unternehmer (im Sinne des Gesetzes):
- Eine Person oder Firma, die gewerblich Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet.
Diskussion
Wird geladen…
