VSGZustV – Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz
VSGZustV – Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.08.1992. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Übertragung von Befugnissen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel überträgt bestimmte Rechte vom Bundesverkehrsministerium auf das Eisenbahn-Bundesamt. Das Amt darf dann Eisenbahnen beauftragen, Leistungen für die Verteidigung zu erbringen. Es darf Eisenbahnen auch von bestimmten Vorschriften befreien.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft das Bundesverkehrsministerium, das Eisenbahn-Bundesamt sowie öffentliche und nichtöffentliche Eisenbahnen in Deutschland.
Ein Beispiel
Wenn die Verteidigung des Landes Züge braucht, um Soldaten oder Material zu transportieren, kann das Eisenbahn-Bundesamt eine Bahn dazu verpflichten. Es kann der Bahn auch erlauben, bestimmte Sicherheitsvorschriften vorübergehend nicht einzuhalten.
Begriffe
- Befugnisse:
- Das sind offizielle Rechte oder Aufgaben, die eine Behörde hat.
- Verkehrssicherstellungsgesetz:
- Ein Gesetz, das regelt, wie Verkehr in Krisenfällen wie Krieg oder Katastrophen aufrechterhalten wird.
- Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs:
- Das sind private Eisenbahnen, die nicht für die allgemeine Öffentlichkeit fahren, z. B. Werksbahnen in Fabriken.
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