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VSGZustV – Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz

Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz

Ausfertigung: 1992-08-12BGBl I 1992, 1529Original ansehen

VSGZustV – Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.08.1992. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Übertragung von Befugnissen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel überträgt bestimmte Rechte vom Bundesverkehrsministerium auf das Eisenbahn-Bundesamt. Das Amt darf dann Eisenbahnen beauftragen, Leistungen für die Verteidigung zu erbringen. Es darf Eisenbahnen auch von bestimmten Vorschriften befreien.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft das Bundesverkehrsministerium, das Eisenbahn-Bundesamt sowie öffentliche und nichtöffentliche Eisenbahnen in Deutschland.

Ein Beispiel

Wenn die Verteidigung des Landes Züge braucht, um Soldaten oder Material zu transportieren, kann das Eisenbahn-Bundesamt eine Bahn dazu verpflichten. Es kann der Bahn auch erlauben, bestimmte Sicherheitsvorschriften vorübergehend nicht einzuhalten.

Begriffe

Befugnisse:
Das sind offizielle Rechte oder Aufgaben, die eine Behörde hat.
Verkehrssicherstellungsgesetz:
Ein Gesetz, das regelt, wie Verkehr in Krisenfällen wie Krieg oder Katastrophen aufrechterhalten wird.
Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs:
Das sind private Eisenbahnen, die nicht für die allgemeine Öffentlichkeit fahren, z. B. Werksbahnen in Fabriken.
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