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PersEinspG – Gesetz zur Einsparung von Personalausgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung sowie bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost

Gesetz zur Einsparung von Personalausgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung sowie bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost

Ausfertigung: 1983-12-22BGBl I 1983, 1532, 1565Original ansehen

PersEinspG – Gesetz zur Einsparung von Personalausgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung sowie bei… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.1983. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Wegfall des Essenszuschusses

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Ab dem 1. Januar 1984 dürfen bestimmte Arbeitgeber keinen Zuschuss mehr für Essen zahlen. Das gilt für alle, die bisher so einen Zuschuss bekommen haben. Der Zuschuss war in alten Regeln für Kantinen festgelegt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Beschäftigte in bestimmten Bundesbehörden, bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost.

Ein Beispiel

Ein Mitarbeiter der Bundesbahn bekam bisher jeden Monat 30 Euro extra für das Essen in der Kantine. Ab 1984 bekommt er diesen Betrag nicht mehr.

Begriffe

mittelbare Bundesverwaltung:
Behörden oder Einrichtungen, die zum Bund gehören, aber nicht direkt von einer Bundesministerin oder einem Bundesminister geleitet werden.
Essenszuschuss:
Geld, das der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zahlt, um das Essen in der Kantine günstiger zu machen.
Richtlinien für Kantinen:
Offizielle Regeln, die festlegen, wie Kantinen in Behörden arbeiten und welche Leistungen es gibt.
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