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DEHeimGÄndG 2In Kraft

HeimGÄndG 2 – Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Ausfertigung: 1997-02-03BGBl I 1997, 158Original ansehen

HeimGÄndG 2 – Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.02.1997. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 2 — Neufassung des Heimgesetzes

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erlaubt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den aktuellen Text des Heimgesetzes zu veröffentlichen. Es geht darum, den gültigen Wortlaut des Gesetzes offiziell bekannt zu machen.

Wen betrifft das?

Diese Regel betrifft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie alle, die den offiziellen Text des Heimgesetzes benötigen.

Begriffe

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Eine Behörde der deutschen Regierung, die für Themen wie Familie, ältere Menschen, Frauen und Jugend zuständig ist.
Heimgesetz:
Ein Gesetz, das Regeln für Heime wie Altenheime oder Pflegeheime festlegt.
Bundesgesetzblatt:
Ein offizielles Blatt, in dem Gesetze und Verordnungen der deutschen Regierung veröffentlicht werden.
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