EthylenoxidV – Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
EthylenoxidV – Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.08.1988. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, dass es verboten ist, bestimmte giftige Stoffe in Arzneimitteln zu verwenden oder solche Arzneimittel zu verkaufen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar oder begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Hersteller, Händler und alle, die Arzneimittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen mischt Ethylenoxid in ein Medikament, um es keimfrei zu machen. Wenn es das Medikament trotzdem verkauft, verstößt es gegen das Gesetz.
Begriffe
- Ethylenoxid:
- Ein chemischer Stoff, der giftig ist und nicht in Arzneimitteln verwendet werden darf.
- Arzneimittel in den Verkehr bringen:
- Arzneimittel verkaufen, verschenken oder auf andere Weise weitergeben.
- fahrlässig:
- Etwas tun oder nicht tun, ohne die nötige Sorgfalt walten zu lassen, obwohl man es hätte wissen müssen.
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