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AfögLTAV – Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische, milchwirtschaftlich-technische und biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten

Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische, milchwirtschaftlich-technische und biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten

Ausfertigung: 1971-09-22BGBl I 1971, 1606Original ansehen

AfögLTAV – Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.09.1971. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3 — Berlin-Klausel

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Die Verordnung zur Ausbildungs-Förderung gilt auch in Berlin. Die Verordnung hilft Menschen, die eine bestimmte Ausbildung machen. Ohne diese Regel würde die Verordnung in Berlin nicht gelten.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen in Berlin, die eine Förderung für die genannten Ausbildungen bekommen oder bekommen wollen.

Ein Beispiel

Eine Person in Berlin macht eine Ausbildung zur milchwirtschaftlich-technischen Assistentin. Ohne diese Regel könnte sie keine Förderung nach dieser Verordnung erhalten.

Begriffe

Verordnung:
Eine offizielle Regel, die von einer Regierung oder Behörde erlassen wird. Sie hat Gesetzeskraft.
Berlin-Klausel:
Eine Regel, die sicherstellt, dass ein Gesetz oder eine Verordnung auch in Berlin gilt. Früher galten manche Bundesgesetze nicht automatisch in Berlin.
Drittes Überleitungsgesetz:
Ein altes Gesetz, das nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland regelte, welche Gesetze auch in Berlin galten.
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