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DEAusbDienstLArbbV 6In Kraft
AusbDienstLArbbV 6 – Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
AusbDienstLArbbV 6 – Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.01.2023. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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