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DEAusbDienstLArbbV 6In Kraft

AusbDienstLArbbV 6 – Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Ausfertigung: 2023-01-24BGBl I 2023, Nr. 22Original ansehen

AusbDienstLArbbV 6 – Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.01.2023. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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