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DEGebäudeArbbV 10In Kraft

GebäudeArbbV 10 – Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung

Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung

Ausfertigung: 2025-01-23BGBl. I 2025, Nr. 22Original ansehen

GebäudeArbbV 10 – Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.01.2025. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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