HZvV 5 – Fünfte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Fünfte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
HZvV 5 – Fünfte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.08.1985. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, ab wann bestimmte Teile einer Verordnung gelten. Es geht um Regeln für eine besondere Renten-Versicherung für Bergbau-Arbeiter. Die verschiedenen Teile der Verordnung haben unterschiedliche Start-Daten zwischen 1981 und 1985.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft nur Arbeitnehmer in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung, also bestimmte Bergbau-Arbeiter und deren Rentenversicherung.
Begriffe
- hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung:
- Eine besondere Rentenversicherung für Arbeiter im Bergbau, die zusätzlich zur normalen Rente gezahlt wird.
- Verordnung:
- Eine offizielle Regelung, die von einer Regierung oder Behörde erlassen wird und Gesetze genauer erklärt oder umsetzt.
- in Kraft treten:
- Bedeutet, dass eine Regel oder ein Gesetz ab einem bestimmten Datum gültig wird und befolgt werden muss.
Diskussion
Wird geladen…
