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DEFVG§5Abs2DV 1977In Kraft

FVG§5Abs2DV 1977 – Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Ausfertigung: 1977-08-22BGBl I 1977, 1678Original ansehen

FVG§5Abs2DV 1977 – Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.08.1977. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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