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DEFVG§5Abs2DV 1977In Kraft
FVG§5Abs2DV 1977 – Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
FVG§5Abs2DV 1977 – Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.08.1977. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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