LwAusbV 1995 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
LwAusbV 1995 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 31.01.1995. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 7 — Berichtsheft
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, dass Auszubildende in der Landwirtschaft ein Berichtsheft führen müssen. Das Heft dient als Nachweis über die Ausbildung. Der Ausbilder muss das Heft regelmäßig prüfen und dem Auszubildenden Zeit dafür geben.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Auszubildende zum Landwirt oder zur Landwirtin sowie ihre Ausbilder.
Ein Beispiel
Ein Azubi schreibt jeden Tag auf, welche Arbeiten er auf dem Hof erledigt hat, z. B. Tiere füttern oder Felder pflegen. Der Ausbilder schaut sich die Einträge einmal im Monat an.
Begriffe
- Berichtsheft:
- Ein Heft, in dem Auszubildende aufschreiben, was sie während der Ausbildung lernen und tun.
- Ausbildungsnachweis:
- Ein anderer Name für das Berichtsheft, das zeigt, was in der Ausbildung gemacht wurde.
- Ausbildender:
- Die Person oder der Betrieb, der die Ausbildung durchführt, also der Ausbilder.
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