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DEVergMindV 2023In Kraft

VergMindV 2023 – Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch für die Kalenderjahre 2023 bis 2026

Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch für die Kalenderjahre 2023 bis 2026

Ausfertigung: 2023-01-24BGBl I 2023, Nr. 23Original ansehen

VergMindV 2023 – Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.01.2023. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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