Zurück zu Gesetzen
DEWZG§35NICBekIn Kraft

WZG§35NICBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1977-08-30BGBl I 1977, 1744Original ansehen

WZG§35NICBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.08.1977. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt