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ArchLG – Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
ArchLG – Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.11.1971. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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