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DEGrEStG 1983In Kraft

GrEStG 1983 – Grunderwerbsteuergesetz

Grunderwerbsteuergesetz

Ausfertigung: 1982-12-17BGBl I 1982, 1777Original ansehen

GrEStG 1983 – Grunderwerbsteuergesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.1982. Der Text hat 29 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Grundstücke

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, was im Grunderwerbsteuergesetz als „Grundstück“ gilt. Nicht alles, was auf einem Grundstück steht oder dazu gehört, zählt steuerlich als Grundstück. Bestimmte Rechte oder Gebäude werden aber wie Grundstücke behandelt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Unternehmen, die Grundstücke, Gebäude oder bestimmte Rechte daran kaufen oder verkaufen.

Ein Beispiel

Jemand kauft ein Haus mit Grundstück. Zum Haus gehört eine große Maschine für die Produktion. Die Maschine zählt nicht als Teil des Grundstücks für die Steuer.

Begriffe

Bürgerliches Recht:
Das sind die allgemeinen Regeln für Verträge, Eigentum und andere private Rechte in Deutschland.
Erbbaurecht:
Das Recht, ein Gebäude auf einem Grundstück zu nutzen, das jemand anderem gehört.
Dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte:
Besondere Rechte, ein Grundstück oder Gebäude auf bestimmte Weise zu nutzen, die rechtlich abgesichert sind.
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