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DEHZvV 7In Kraft

HZvV 7 – Siebte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung

Siebte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung

Ausfertigung: 1989-09-25BGBl I 1989, 1781Original ansehen

HZvV 7 – Siebte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.09.1989. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt: Die Verordnung für die Zusatz-Rente von Arbeitern in Hütten und Bergwerken gilt auch in Berlin. Sie verweist auf andere Gesetze, die bestimmen, wie das gemacht wird.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Arbeiter in Hütten- und Bergwerken in Berlin, die eine besondere Zusatz-Rente bekommen.

Begriffe

Verordnung:
Eine offizielle Regel, die von der Regierung erlassen wird und für bestimmte Personen oder Bereiche gilt.
hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung:
Eine besondere Renten-Versicherung für Arbeiter in Hütten (Metallwerken) und Bergwerken.
Überleitungsgesetz:
Ein Gesetz, das regelt, wie ältere Vorschriften in neuen Gebieten oder Situationen weiter gelten sollen.
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