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DENotVPVIn Kraft
NotVPV – Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer
Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer
NotVPV – Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.03.2019. Der Text hat 24 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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