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DENotVPVIn Kraft

NotVPV – Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer

Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer

Ausfertigung: 2019-03-04BGBl I 2019, 187Original ansehen

NotVPV – Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.03.2019. Der Text hat 24 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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