RAG 1983 – Rentenanpassungsgesetz 1983 (Artikel 18 des Gesetzes zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts - Haushaltsbegleitgesetz 1983)
Rentenanpassungsgesetz 1983 (Artikel 18 des Gesetzes zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts - Haushaltsbegleitgesetz 1983)
RAG 1983 – Rentenanpassungsgesetz 1983 (Artikel 18 des Gesetzes zur Wiederbelebung der Wirtschaft… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.1982. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Allgemeines
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie angepasste Renten berechnet werden. Es geht darum, welche Regeln gelten, wenn mehrere Renten zusammenkommen oder wenn eine Rente nicht erhöht wird. Auch Abrundungen bei der Berechnung sind erlaubt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Rentnerinnen und Rentner, deren Renten angepasst (erhöht) werden.
Ein Beispiel
Eine Person bekommt zwei Renten. Nach der Anpassung wird geprüft, ob beide zusammen einen bestimmten Höchstbetrag überschreiten. Falls nicht, wird die höhere Rente ausgezahlt. Bleibt die Rente nach der Anpassung gleich oder niedriger, wird der alte Betrag weitergezahlt.
Begriffe
- Angepasste Renten:
- Renten, die nach einer gesetzlichen Regelung erhöht oder verändert wurden.
- Zusammentreffen von Renten:
- Wenn eine Person mehrere Renten gleichzeitig bekommt, z. B. eine Altersrente und eine Witwenrente.
- Grenzbeträge:
- Höchstbeträge, die nicht überschritten werden dürfen, wenn mehrere Renten zusammenkommen.
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