Zurück zu Gesetzen
DEWZG§4IOOCBekIn Kraft
WZG§4IOOCBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
WZG§4IOOCBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.08.1985. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
